Seit Januar 2025 gelten neue Regeln für die Geschäftsauslagen. Nun beginnt der Vollzug.
Das Aufstellen von Geschäftsauslagen auf öffentlichem Grund oder auf Privatgrund, welcher der Öffentlichkeit gewidmet ist, ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Darunter fallen Warenauslagen, Reklameständer, Angebotstafeln, Pflanzen, Mobiliar, Dekorationen, Werbesujets und dergleichen.
Seit Januar 2025 gelten neue, einheitliche Regeln für die Geschäftsauslagen. Damit stellt die Stadt Bern ein Gleichgewicht zwischen der Wirtschaftsfreundlichkeit und dem Fussverkehr her und gewährleistet ein möglichst hindernisfreies Durchkommen in den Berner Gassen. Nun beginnt der Vollzug.
Es gelten die folgenden Grundsätze:
Detaillierte Informationen finden Sie im Vollzugskonzept Geschäftsauslagen.
Für Auskünfte wenden Sie sich an das Polizeiinspektorat der Stadt Bern, Orts- und Gewerbepolizei, Sektion Veranstaltungsmanagement, Kundgebungen und Markt unter der Nummer 031 321 52 40 oder per E-Mail an markt@bern.ch.